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Anwartschaft auf das Arbeitslosengeld (§ 14 AlVG)

2018-2-19 · 52 Wochen Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten 24 Monate (= Rahmenfrist). Diese 52 Wochen Versicherungszeiten müssen nicht in einem Stück sein, sondern können auch durch mehrerer nicht zusammen hängende Arbeitsverhältnisse zusammen kommen.

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